- Geltungsbereich der AGB
1.1 Die folgenden AGB gelten für alle Dienstleistungen, die die Firma Nussbaumer Digital Humanities GmbH, im folgenden Auftragnehmer*in AN genannt, im Bereich der Wartung für Hard- und Software erbringt.
1.2 Kund*innenn, die eine Dienstleistung der AN in Anspruch nehmen,
anerkennen damit diese AGB, sofern sie nicht ausdrücklich mitteilen dass sie andere Regelungen wünschen.
1.3 Regelungen und Bedingungen, die von diesen AGB abweichen, werden zwischen der AN und den betreffenden Kund*innen schriftlich vereinbart.
1.4 Wenn beide Parteien AGB anwenden wollen gelten die übereinstimmenden Punkte.
Über die abweichenden muss wenn nötig verhandelt werden, wenn diese wesentliche Vertragsbestandteile sind. Betreffend die Unterschiede unwesentliche Vertragsbestandteile ist der
Vertrag trotzdem gültig. - Wartung für Hardware
2.1 Die AN nimmt für die Kundinnen eine fachgerechte Wartung von Hardwaresystemen vor. Das Ziel ist eine möglichst umfassende und ununterbrochene Verfügbarkeit, Datensicherheit, Netzwerkzuverlässigkeit und Stabilität der IT-Anlagen. Dazu gehören auch Massnahmen, um dem Verlust von Daten vorzubeugen.
2.2 Zur Wartung von Hardware gehören die nötigen Unterhalts- und Instandsetzungsarbeiten. Diese haben das Ziel, die Funktionstüchtigkeit der Hardware zu erhalten und/oder diese bei
einem Defekt wieder herzustellen.
2.3 Die AN liefert Zubehör und Verbrauchsmaterial für aktuelle Hardware gemäss Angebotsliste und stellt auch entsprechendes Reparaturmaterial und
Ersatzteile zu Verfügung. Der Zeitaufwand und die Ersatzteile werden nach effektivem Aufwand verrechnet. Auf Wunsch der Kund*in wird ein Kostenvoranschlag erstellt, wenn die voraussichtlichen Kosten höher sind als CHF 1000.
2.4 Auf Wunsch der Kund*in beschafft die AN auch Zubehör oder Ersatzteile für ältere oder spezielle Geräte. Dann werden der Preis für das Produkte plus 2 Prozent und der Beschaffungsaufwand gemäss Honorarliste verrechnet.
2.5 Auf Wunsch der Kund*in wird eine Liste der zu betreuenden Geräte erstellt, die als integrierter Bestandteil dieses Vertrages gilt. Anderenfalls gelten die AGB für alle firmeneigenen Büro-Hardwaregeräte, wie Computer, Drucker, Laptops und Handys.
2.6 Auf Wunsch betreut die AN auch Privatgeräte der Angestellten, die für ihre Tätigkeit in der Firma der Kund*in genutzt werden (BYOD). Von diesen wird immer eine
Liste erstellt, die Bestandteil des Vertrages ist. - Wartung von Software
3.1 Das Basisangebot für die Wartung von Software richtet sich nach der geltenden Honorarliste. Darin sind folgende Dienstleistungen enthalten:
Behebung von Störungen und entsprechende Beratung
Installation von Sicherungssystemen wie Virenschutz, Firewall usw.
Verwaltung und Aktualisierungen der Software
Anpassung der Programme an neue oder geänderte Hardware-Komponenten sowie an
neue Versionen der System-Software
Korrektur von Programmfehlern
Installation von Sicherheitskomponenten, die vom Anbieter der Software zur Verfügung gestellt werden
Aktualisierung der Dokumentierungsprogramme, besonders wenn Änderungen an der
Software vorgenommen wurden.
Sicheres Backup der letzten Programm-Versionen
Schulung für das Personal des Auftraggebers
3.2 Zusätzlich werden auf Wunsch der Kunden folgende Dienstleistungen angeboten:
- Entwicklung und Installation erweiterter oder verbesserter Programm-Versionen
- Installation von Apps
- Beratung in Organisations- und Applikationsfragen
3.3 Solche zusätzlichen Leistungen werden separat vereinbart und nach Aufwand gemäss
Honorarliste verrechnet.
3.4 Wenn Wartungsleistungen am Standort der Hard- bzw. Software erbracht werden, wird
eine Anfahrtspauschale gemäss Honorarliste verrechnet.
3.5 Sollte die Reparatur länger als üblich dauern, stellt der/die Anbieterin, wenn nötig, kostenlos Ersatzgeräte zur Verfügung. 3.6 Erbringt der/die Anbieterin kostenlose Zusatzleistungen haben die Kund*innen darauf
keinen Erfüllungs- und Gewährleistungsanspruch.
- 4. Servicezeiten und Kommunikation
- 4.1 Die Beratung über die Zentralnummer steht Werktags zwischen 09:30 und 12:00 sowie
- zwischen 14:00 und 17:30 zur Verfügung. Ausserhalb dieser Telefonzeiten sind wir nach best effort auf der Mobilnummer erreichbar.
- 4.2 Dienstleistungen in den Unternehmen werden zu folgenden Zeiten erbracht:
- An Werktagen von 9 bis 23 Uhr
- Am Wochenende von 10 bis 20 Uhr
- An Feiertagen von 10 bis 15 Uhr
4.3 Auf Wunsch der Kund*in stellt die AN für die Zeiten, an denen kein
Service erbracht wird, einen speziellen Pikettdienst zur Verfügung. Dieser wird gemäss Honorarliste verrechnet.
4.4 Die regelmässigen Wartungsarbeiten werden periodisch zu einer mit der Kund*in vereinbarten Zeit vorgenommen, z.B. immer an einem bestimmten Wochentag um 10 Uhr.- 5. Kommunikation
5.1 Die Kund*in überlässt der AN alle für die vertragsgemässen Dienstleistungen erforderlichen Angaben.
5.2 Die Kund*in teilt der AN allfällige Adressänderungen und
sonstige notwendige Informationen unverzüglich mit.
5.3 Die AN stellt jeder Kund*in in den Servicezeiten nach Ziffer 5.3 eine
bestimmte Kontaktperson sowie bestimmte Stellvertret*erinnen zur Verfügung.
5.4 Beide Parteien liefern der anderen bei Bedarf einen Bericht über den neuesten Stand der Servicearbeiten bzw. der zu wartenden Hard und Software. 5.5 Die Kund*innen haben den für sie zuständigen Kontaktpersonen zu reparierende Störungen oder Mängel so rasch wie möglich anzuzeigen entweder per Mail oder durch Telefon.
5.6 Die AN hat die Kund*in so rasch wie möglich zu melden, wenn
bestimmte Dienstleistungen aus irgendwelchen Gründen nicht erbracht werden können oder in bei der Kund*in ein vorhersehbarer Unterbruch der durch die AN betreuten IT-Systeme absehbar ist. - 6. Vertragsdauer
6.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Beide Parteien können mit einer
Kündigungsfrist von 3 Monaten jeweils auf das Ende eines Monats kündigen.
6.2 Die Kündigung erfolgt per Brief oder E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur
gemäss Art. 14 Abs. 2 OR.
6.3 Ändert die AN Angebote und Preise wird sie dies der Kund*in rechtzeitig mitteilen. Der Vertrag läuft zu den alten Bedingungen und Preisen bis
zum Ende der nächsten Kündigungsfrist weiter. Erfolgt keine Kündigung wird der Vertrag zu
den neuen Bedingungen und Preisen des Angebotes weitergeführt, das dem bisherigen am
meisten entspricht.
6.4 Vor Ablauf der festen Vertragszeit kann der Vertrag mit sofortiger Wirkung aufgelöst
werden:
- Bei Beginn eines Nachlass- oder Konkursverfahrens einer Partei
- Bei Verletzung wesentlicher Vertragsbestimmungen durch eine Partei
- Bei Schlechterfüllung des Anbieters infolge Grobfahrlässigkeit oder Absicht.
Sollte die AN den Service einstellen, verpflichtet sie sich dies den Kund*innen so früh wie möglich mitzuteilen. Dann haben die Kund*innen das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. - 7. Zahlungsbedingungen
7.1 Die Kundinnen erhalten monatlich eine Abrechnung über die beanspruchten Dienstleistungen. Diese wird per Mail zugestellt, auf Wunsch und gegen eine Gebühr per Post. Die Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen zu bezahlen.
7.2 Wenn die Abrechnung fehlerhaft ist, sollte der/die betroffene Kundin dies der AN sofort mitteilen. Anderenfalls kann diese/dieser davon ausgehen, dass die
Abrechnung akzeptiert wird.
7.3 Befindet sich ein/eine Kundin in Zahlungsverzug, stellt ihm/ihr der/die Anbieterin zunächst per Mail eine Mahnung zu. Bezahlt die Kund*in nicht innerhalb von zehn Tagen, behält sich die AN vor, die Dienstleistungen einzustellen bis die Zahlung
eintrifft. Dauert das länger als weitere zehn Tage wird der/die Anbieterin den Ver-trag fristlos auflösen. Der/die Anbieterin behält sich für solche Fälle vor, Schadenersatz zu fordern.
7.4 Stellt der/die Anbieter*in aus Gründen für die er/sie selber verantwortlich ist den
Service ein, verpflichtet er/sie sich die vorausbezahlten Beträge pro rata temporis
zurückzuerstat-ten.
7.5 Die Verrechnung von Forderungen ist für beide Vertragsparteien nicht erlaubt. - 8. Sicherheit und Datenschutz
8.1 Der/die Anbieterin verpflichtet sich, in Systemen, Programmen usw. die ihm/ihr gehören und auf die er/sie Einfluss hat für Sicherheit nach aktuellem technischen Stand zu sorgen. 8.2 Beide Vertragsparteien behandeln alle Informationen vertraulich, die weder allgemein bekannt noch allgemein zugänglich sind, insbesondere Informationen über Know-how und Programmgestaltung. Im Zweifel sind Informationen vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht besteht schon vor Vertragsabschluss und dauert über die Beendigung des Vertrages hinaus.
8.3 Beide Parteien verpflichten Angestellte, Berat*erinnen oder sonstige Drittpersonen, die
Einblick in das Know-how und/oder nicht zur Veröffentlichung bestimmte Informationen
des/der Vertragspartner*in erhalten, zu ebenso strenger Geheimhaltung.
8.4 Die Geheimhaltungsverpflichtung wird aufgehoben, wenn die AN
gesetzlich verpflichtet ist, Drittpersonen, insbesondere staatlichen Stellen, Einblick in die Daten
zu gewähren.
8.5 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses wird die AN, die in seinem/ihren Einflussbereich befindenden Daten der Kund*innen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen löschen. Auch die
Kund*innen sind verpflichtet, die ihnen von der AN zur Verfügung gestellten Daten und Programme, die sich in ihrem Einflussbereich befinden, bei Beendigung des Vertragsverhältnisses sofort zu löschen.
8.6 Bei Verletzung der Verpflichtungen dieses Vertrages kann die andere Partei Schadenersatz verlangen. - 9. Haftung
9.1 Die AN haftet für Verschulden, vorsätzliche Vertragsverletzungen sowie grobe Fahrlässigkeit der AN und ihrer Mitarbeitenden. Bei leichter und
mittlerer Fahrlässigkeit haftet die AN nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, auf deren Erfüllung die Kund*innen vertrauen können. Die Haftung besteht in
diesen Fällen nur für die vorhersehbaren, vertragstypischen Schäden.
9.2 Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper
oder Gesundheit, sowie bei einer Haftung nach dem Produkthaftpflichtgesetz.
9.3 Die Kund*innen sind sich bewusst, dass sich auch bei sorgfältiger Softwareentwicklung und Wartung Fehler einschleichen können, so dass AN nicht für die vollständige Erreichung aller erhofften Ziele einstehen kann.
9.4 DDie AN haftet nicht für Mängel und Störungen, die er nicht zu vertreten hat, vor allem nicht für Sicherheitsmängel und Betriebsausfälle von Drittunternehmen mit denen er/sie zusammenarbeitet oder von denen er/sie abhängig ist. Die AN haftet auch nicht für Hard- oder Softwareprodukte von Drittunternehmen, die sie der Kund*in verkauft oder sonst wie zur Verfügung gestellt hat. - 10. Urheber- und Nutzungsrechte
10.1 Die AN behält Urheber und Verwertungsrechte an der von ihr selbst entwickelten Software. Die AN räumt den Kundinnen an der von ihm zur Verfügung gestellter eigenen Software ein auf die Laufzeit des Vertrages beschränktes nicht ausschliessliches (einfaches) Nutzungsrecht ein.
10.2 Benützt der/die Anbieterin Software von Dritten verbleibt diesen sämtliche Rechte daran, ausser wenn zwischen Dritten, der AN und/oder den Kund*innen eine anderweitige Vereinbarung besteht. Es gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Softwareherstell*erinnen und allenfalls Zusatzbedingungen der Anbiet*erin. Für Open
Source Programme gelten die jeweils zugehörigen Lizenzbestimmungen. Informationen
darüber können die Kund*innen jederzeit auf der Webseite des jeweiligen Systems
herunterladen. - 11. Schlussbestimmungen
11.1 Auf diesen Vertrag wird für schweizerische und ausländische Unternehmerkunden
Schweizer Recht, namentlich die Bestimmungen des OR angewendet. Für Konsument*innen gilt das Recht ihres Aufenthaltsortes oder Wohnsitzes gemäss Art. 120 IPRG.
11.2 Die Parteien werden sich bemühen, Schwierigkeiten, die sich aus der Durchführung dieses Vertrages ergeben, auf gütlichem Wege beizulegen.
11.3 Sollten bestimmte Punkte nicht geregelt oder einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein bleibt der Vertrag dennoch bestehen. Die ungeregelten oder unwirksamen Punkte sind durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die dem Recht entspricht und dem Willen beider Parteien möglichst nahe kommt.
11.4 Gerichtsstand ist der Sitz der AN